ACI-Recycling GmbH


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AGB

Geltungsbereich1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit dem Besteller. Dies gilt besonders für zukünftige Bestellungen, die mündlich, per Post, Telefax, Telex, e-mail oder Internet vom Besteller aufgegeben bzw. angenommen werden.2. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen deren Verwendung im Einzelfall schriftlich zu.Einlieferung / Verwendungszweck1. Die von uns zu einem vertraglich vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellten Behälter werden grundsätzlich nur innerhalb des dem Besteller eigenen oder angemieteten Geländes abgestellt. Für das Abstellen der Behälter im öffentlichen Verkehrsraum hat der Besteller, soweit dies erforderlich ist, eine Genehmigung zu seinen Lasten einzuholen
.2. Wir sind bemüht, die bei der Auftragsentgegennahme angegebenen Uhrzeiten für die Ablieferung und/ oder Abfuhr der Behälter möglichst einzuhalten. Soweit die von uns angegebenen Uhrzeiten nicht schriftlich als fixe Liefertermine bestätigt werden, handelt es sich hierbei jedoch nur um ungefähre Anlieferungszeiten. Eine Abweichung um bis zu fünf Stunden führt nicht zum Verzug.
3. Der Besteller darf einen von uns gestellten Behälter nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwenden oder an einen anderen Ort verbringen bzw. verbringen lassen. Bei Nachtstandzeiten sind die Behälter durch den Besteller ausreichend zu beleuchten. Der Besteller hat zu gewährleisten, dass die Zufahrt zu den Containern – unabhängig diese sich auf privatem oder öffentlichem Gelände befinden – nicht behindert wird.
4. Die gesetzlich zulässigen Beladegrenzen sind zu beachten, insbesondere dürfen Behälter nicht über den Behälterrand hinaus beladen werden. Gefahrstoffe, Chemikalien und sonstige umweltgefährdende Stoffe sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Diese Stoffe dürfen in den von uns bereitgestellten Behältern nicht – auch nicht zur vorübergehenden Lagerung – eingefüllt werden.
5. Unsere Annahmebedingungen sind zu beachten. Es ist durch den Besteller sicherzustellen, dass die uns übergebenen Stoffe keine besonders überwachungsbedürftigen Abfälle im Sinne der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle – BestbüAbfV) enthalten. Bei uns angedienter Bauschutt muß im Sinne der Verwaltungsvorschrift für die Entsorgung von unbelasteten Erdaushub und unbelasteten Bauschutt (Erste VwV Erdaushub/ Bauschutt, Erlaß des hessischen Ministeriums für Umwelt- und Reaktorsicherheit vom 11.10.1990) unbelastet sein.
6. Unseren Mitarbeitern ist es gestattet, die Abfall- und Abbruchstellen zu betreten und, falls von unseren Mitarbeitern für notwendig erachtet, Proben zur eigenen Untersuchung zu nehmen.

Berechnung1. Die abschließende Festlegung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt durch uns. Diese richtet sich nach den tatsächlichen Mengen.
2. Der Abruf der Behälter (z.B. zur Entleerung) hat unmittelbar gegenüber uns zu verfolgen; Fahrer können keine Aufträge entgegennehmen. Der Abruf wird umgehend erledigt, wobei eine Abfuhr der Behälter ausschließlich durch uns bzw. einen beauftragten Dritten erfolgen darf.
3. Die Abrechnung der von uns erbrachten Leistung erfolgt grundsätzlich nach der Maßgabe der vorläufigen Einstufung auf der Baustelle/ beim Besteller. Wir behalten uns vor, bei einer Abweichung des später festgestellten tatsächlich zutreffenden von der vorläufigen Einstufung einen dadurch bedingten veränderten Entsorgungsaufwand (z.B. durch eine erforderliche Sortierung anfallende Mehrkosten oder aus einer abweichenden Einstufung seitens des Bestellers resultierende geringere Entsorgungskosten) geltend zu machen.

Haftung1. Bei Übergabe des Transportgutes an uns in Behältnissen, die dem Besteller gehören, haftet der Besteller in jedem Fall dafür, dass die Behälter den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
2. Für sämtliche Kosten bzw. Schäden (z.B. infolge von Wartezeiten oder Verzögerungen), die auf ungeeignete und/ oder blockierte Zufahrten zurückzuführen sind, haftet der Besteller.
3. Werden dem Besteller von uns Behälter zur Beladung bereitgestellt oder überlassen, so haftet der Besteller auch ohne Verschulden für jeden Schaden, der an den Behältern oder durch das Transportgut während der Dauer der Bereitstellung oder der Überlassung verursacht wird.
4. Soweit nicht die Verletzung wesentlicher Pflichten vorliegt, haften wir nicht vertraglich oder außervertraglich für Vermögens- und Sachschäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für das Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Einschränkung der Haftung gilt nicht im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Im Falle unserer Haftung ist diese auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen haften wir nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben des Bestellers, durch Einwirkung Dritter, höhere Gewalt oder sonstiger Umstände eingetreten sind, auf die wir oder die von uns beauftragten keinen Einfluß haben.

Gewährleistung1. Gewährleistungsansprüche wegen offener Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht unverzüglich angezeigt werden. Beanstandungen und Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn wir eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr vornehmen können. Die kaufmännischen Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt

.Zahlung1. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug nach Zugang zahlbar. Der Besteller kommt spätestens 30 Tage nach Zugang unserer Rechnung oder aber bereits vorher mit Zugang einer Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt ist der Rechnungsbetrag mit 5% p.a. über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1988 zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
2. Für Behälter, die länger als drei Tage stehen, wird ein Standgeld von 3,00 € pro Tag berechnet.
3. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Aufrechnung / Leistungsverweigerung1. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche ist ausgeschlossen, soweit dies nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
2. Sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt dies auch für die Leistungsverweigerungsrechte gemäß §§ 273, 320, 478 BGB.

Gerichtsstand1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hanau, sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit1. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen.


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